Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich in der Regel die Leistung persönlich zu erbringen. Sollte das nicht möglich sein, wird der Auftraggeber schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.

Vergütung

Der Umfang und Inhalt der Veranstaltung wird im Vorfeld abgesprochen, sowie das Honorar festgelegt. Das vereinbarte Honorar beinhaltet in der Regel die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Das vereinbarte Honorar enthält alle zu leistenden Abgaben, zusätzlich Fahrtkosten. Die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) werden in der Regel mit 0,35 €/km berechnet.

Das Honorar wird fällig nach Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, zahlbar innerhalb 14 Tage nach Zustellung, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Krankheit / Verhinderung

Eine Erkrankung oder sonstige Verhinderung zur Ausführung der Veranstaltung muss durch die Auftragnehmerin unverzüglich gemeldet werden. In diesem Fall besteht kein Honoraranspruch.

Die Auftragnehmerin wird sich im Falle von Krankheit um einen Ersatzreferenten oder Ersatztermin bemühen.

Absagen durch Auftraggeber

Wird eine vereinbarte Veranstaltung durch den Auftraggeber abgesagt, bleiben die Honoraransprüche der Auftragnehmerin bestehen.

Bei einer rechtzeitigen Absage wird sich die Auftragnehmerin bemühen, den freigewordenen Termin neu zu vergeben. In diesem Fall entfällt das Honorar.

Dossenheim, 25.08.2019